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Prüfungsordnung Tiersuchhund des Qualitätszirkels “Tierdetektive”
1.1 Ziel: Hund und Hundeführer sollen unter einsatznahen Bedingungen die Fähigkeit zeigen, ein entlaufenes Tier zu lokalisieren.
1.2 Allgemeine Bestimmungen: Die Prüfung fordert die Minimalanforderungen ab. Die Zertifizierung des Teams bescheinigt eine Qualifikation für Einsätze in dem jeweils überprüften Bereich.
Die Prüfung gliedert sich in - Theorie (für alle Bereiche gleich) - Praxis
Bereiche: - Stöberhund - Hund (StH) - Katze (StK) - generalisiert (StG)
- Spürhund Stadt / Spürhund Land - Hund (SpHS / SpHL) - generalisiert (SpGS/SpGS)
An einem Prüfungswochenende kann nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung maximal eine weitere Prüfung abgelegt werden. Die Wiederholung einer Prüfung innerhalb eines Wochenendes ist nicht zulässig. Zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit muss die Prüfung spätestens nach 18 Monaten erneut erfolgreich abgelegt werden. Im Ergebnis wird zwischen “bestanden” und “nicht bestanden” unterschieden.
1.3 Rahmenbestimmungen Der Leistungsrichter bestimmt einen Helfer, welcher das zu suchende Tier ausbringt und in einiger Entfernung während der Suchzeit beaufsichtigt. Weder Helfer noch zu suchendes Tier dürfen dem Prüfling bekannt sein. Der Spurenverlauf / das Versteck darf dem Prüfling nicht bekannt sein.
2.1 Spürhund-Basistest
Suchtier: Hund Spurverlauf: Feld/Wald/Wiese, unbefestigte, geschotterte oder asphaltierte Wege in Feld/Wald/Wiese Spurlänge: 600-800m Spurverlauf: 3-4Winkel Spuralter: ca. 1h Suchzeit: 30min
2.2 Spürhund Land (SpHL / SpGL) Spürhund Stadt (SpHS / SpGLS
Der Spürhund-Test besteht aus 2 Teilen 1. Negativanzeige 2. Suche Das Bestehen des ersten Teiles ist Bedingung für den zweiten Teil.
2.2.1 Negativanzeige Der Hundeführer muss hierbei erkennen, wann der Hund das Nicht-Vorhandensein der Spur anzeigt. Dem Spürhund wird entweder eine (frische) Spur von ca. 100m-Länge gegeben, an dessen Ende das zu suchende Tier in einem geschlossenen Auto abtransportiert wurde oder der Spürhund wird an einer Stelle angesetzt, an der das zu suchende Tier nie gewesen ist.
2.2.2 Spürhund Land Suchtier: Hund (SpHL) oder ein beliebiges anderes Tier (SpGL) (z.B. Pferd, Ziege) Spurverlauf: Feld/Wald/Wiese, unbefestigte, geschotterte oder asphaltierte Wege in Feld/Wald/Wiese Spurlänge: ca.1000m Spurverlauf: mindestens ein Geruchspool (30min Aufenthalt des Suchtieres) Spuralter: ca. 12-16h Suchzeit: ca. 60min
Spürhund Stadt Suchtier: Hund (SpHS) oder ein beliebiges anderes Tier (SpGS) (z.B. Pferd, Ziege) Spurverlauf: Ortschaften / Kleinstädtische Siedlungsbereiche Spurlänge: ca.1000m Spuralter: ca. 2-6h Suchzeit: ca. 60min
Der Punkt der letzten Sichtung als Ansatz wird dem Hundeführer bekannt gegeben. Für eine Sicherung des Tieres wichtige Fragen müssen vor Beginn der Suche an den Leistungsrichter gestellt werden. Insgesamt darf der Hund dreimal neu angesetzt werden. Die Prüfung darf vom Leistungsrichter abgebrochen werden, wenn die Lösung der Aufgabe nach Meinung des Leistungsrichters nicht mehr möglich ist. Der Hundeführer muss erkennen und melden, wann der Hund in die frische Witterung des zu suchenden Tieres gelangt. Ein Fund des zu suchenden Tieres ohne vorherige Meldung der frischen Witterung führt zum Nichtbestehen.
2.3 Bewertung: Die Prüfung wird mit “bestanden” oder “nicht- bestanden” bewertet.
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